Mit dem 23. März trat in den USA der "Cloud Act" in Kraft, nach dem US Behörden auch im Ausland gehostete Cloud Daten auf Servern von US Unternehmen zugreifen dürfen.
Demnach können Amazon, Micorsoft und Co. lediglich vor einem US-Gericht Einspruch einlegen, wenn der Betroffene kein US-Bürger oder der Provider durch die Herausgabe der Daten gegen das jeweilige Landesrecht verstößt, in dem die Daten gehostet sind. Um anderen Staaten diese Vorgehensweise schmackhaft zu machen, besteht die Möglichkeit, dass der US-Präsident direkte Abkommen schließt, die diesen Datenfluss dann bidirektional an der Justiz vorbei regelt.
Da das Gesetz aber keine Informationspflicht an die Betroffenen vorsieht, sind die Möglichkeiten dagegen vorzugehen recht überschaubar, zumal sie wohl oftmals unbemerkt bleiben wird.