Die Hersteller unterschiedlichster Technologien möchten auf den Archivspeicher-Markt aufspringen und propagieren ihre Lösungen als WORM-Speicher. Während optische Speichermedien in der Regel nur einmal zu beschreiben sind, können Festplatten, Solid-State-Discs (SSD) oder Bänder (Tape) beliebig oft verändert, gelöscht und neu beschrieben werden.
Um diese Datenträger in der Langzeitarchivierung einsetzen zu können, werden sie mittels einer Software als einmal beschreibbare Medien konfiguriert, daher spricht man hier auch von softWORM. Im Zuge der DSGVO erklären nun viele der Hersteller ihre Konformität und decken damit genau ihre eigentliche Schwachstelle auf - es handelt sich eben nicht um ein trueWORM Filesystem, welches wie in Speichersystemen mit optischen Datenträgern (wie z.B. CD-R, DVD-R, BD-R oder ODA) unveränderlich ist, sondern um ein künstlich erzeugtes WORM Filesystem, das mit dem richtigen Schlüssel, unter Umständen dann eben doch manipulierbar ist.