RMA-Antrag

Lesen Sie bitte vor dem Versenden des Antrags die folgenden Bedingungen für die RMA-Rücklieferungen durch! Durch das Absenden des RMA-Antrags erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

 

RMA

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Bedingungen für die RMA-Rücksendung

  • Bitte vermerken Sie auf der Verpackung, gut sichtbar, die Ihnen zugewiesene RMA-Nummer
  • Bitte verwenden Sie für die Rücksendung von Systemen die Original-Verpackung. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, können wir Ihnen gerne Ersatzverpackungen kostenpflichtig übersenden. Schäden aufgrund unzureichender Verpackung verzögern die Abwicklung erheblich und generieren weitere Kosten für Sie.
  • Die Rücklieferung der Ware bitten wir, bei dem gewählten Spediteur entsprechend des Warenwertes zu versichern. INCOM übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch und bei dem Rücktransport von Ihnen zu INCOM im Rahmen der RMA entstehen.
  • Bei Rücksendungen von Geräten sind etwaige Verbrauchsmaterialien zu entfernen. Dies gilt insbesondere für flüssiges Verbrauchsmaterial. Bei Rücksendungen von Tintenstrahldruckern sind die Tintenpatronen aus dem Gerät zu entfernen. Schäden durch ausgelaufene Tintenpatronen sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Die Beseitigung dieser Schäden verzögert die Abwicklung erheblich und generiert weitere Kosten für Sie.
  • Senden Sie die zu retournierende Ware innerhalb von 10 Werktagen an INCOM zurück. Anderenfalls verfällt Ihnen die zugewiesene RMA-Nummer. Eine Weiterbearbeitung ist danach unter dieser RMA-Nummer nicht mehr möglich. Eine neue RMA-Nummer muss dann zugewiesen werden. 
  • Zur Beschleunigung der Abwicklung bitten wir Sie, eine Kopie der INCOM Rechnung und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizulegen. Sollte das Gerät nicht über INCOM gekauft worden sein, so bitte wir Sie, den entsprechenden Kaufbeleg beizulegen. Für nicht über INCOM erworbene Geräte berechnen wir eine Fremdbearbeitungsgebühr von mindestens 60,- Euro. Bitte haben Sie hierfür Verständnis - in der Regel haben wir die Kosten für den Transport zum Hersteller zu tragen.
 

 

Hinweis für Kunden aus nicht EG-Staaten:

Die Zollpapiere für Rücksendungen wegen Reparaturen und Austauschleistungen müssen den Hinweis enthalten, dass es sich dabei nicht um eine Warenzufuhr bzw. -ausfuhr handelt, sondern um einen Warentransit. Dieser Hinweis ist unbedingt nötig, um Einfuhrzölle zu vermeiden. Sendungen, die vom Absender falsch deklariert sind, werden von INCOM ungeöffnet zurück geschickt.

Bei Fragen steht Ihnen das INCOM Support-Team unter support@incom.de gerne mit Rat und Tat zur Seite.